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Beschreibung der Fahrzeugabnahme

Beschreibung der Fahrzeugabnahme

Als zentrale Einrichtung des Landes Niedersachsen besteht an dem Nds. Landesamt für Brand- und Katastrophenschutz (NLBK) die Abnahmestelle für kommunale Feuerwehrfahrzeuge.

Neue Feuerwehrfahrzeuge werden hier auf die Einhaltung der gültigen Normen, Unfallverhütungsvorschriften (UVV) und technischen Weisungen untersucht. Die Ausführung hat dem Stand der Technik zu entsprechen (durch die DIN beschrieben).

Was wird bei einer Abnahme geprüft?

Die Einhaltung der folgenden bautechnischen Vorschriften werden unter anderem geprüft:

  • StVZO
  • UVV
  • DIN-Normen
  • technische Weisungen
  • VDE-Vorschriften

Im Rahmen der Prüfungshandlungen wird das Fahrzeug auf Abweichungen von den Bauvorschriften untersucht. Insbesondere wird der neueste Stand der Feuerwehrsicherheitstechnik in Verbindung mit den Bauvorschriften geprüft. Diese werden in einem Prüfbericht festgehalten. Eingebaute Aggregate werden einem Funktions- und Leistungstest mit Hilfe von Prüfeinrichtungen unterzogen (Feuerwehrpumpen, Stromerzeuger, maschinelle Zugeinrichtungen, Drehleitern, usw.).

Festgestellte Mängel hat der Fahrgestell- oder Aufbauhersteller des Fahrzeuges nachzubessern, bei gravierenden Mängeln erfolgt eine Nachprüfung an der Abnahmestelle.

Zur Durchführung der Abnahmen an Feuerwehrfahrzeugen stehen eine gesonderte Fahrzeughalle sowie Mess- und Prüfgerät zur Verfügung.

An die Halle im Bereich des NLBK in Celle schließt sich ein Büroraum an. Dieser steht dem/der Abnahmebeauftragten für die anfallenden Dokumentationen zur Verfügung.

Am Schlauchturm des NLBK findet sich eine Verwindungsprüfstrecke für allradgetriebene Fahrzeuge. Diese entspricht in ihren Abmessungen den Vorgaben der DIN 14502 T2.

Zur Bestimmung der Fahrzeuggewichte werden mobile Fahrzeugwaagen eingesetzt, die für Gewichte bis 10.000 kg geeignet sind. Das Fahrzeug wird achsweise gewogen. Sie werden auch von anderen Organisationen zu Gewichtskontrollen genutzt (z. B. BAG).

Sonderfahrzeuge wie bspw. Hubrettungsfahrzeuge oder Rüstwagen mit maschinellen Zugeinrichtungen steht gesondertes Prüfmaterial zur Verfügung.

Von der Organisationsstruktur stehen aktuell zwei Mitarbeiter*innen für die Abnahme von Kraftfahrzeugen der Feuerwehr zur Verfügung.

Im laufenden Prozess einer Fahrzeugabnahme werden unter anderem folgende Aufträge abgearbeitet:

  • Der/die Abnahmebeauftragte führt die Untersuchungen der Fahrzeuge durch, macht die Probefahrt und erstellt und unterschreibt das Prüfprotokoll.
  • Die Kommunikation im Zuge einer Abnahme stellt ein besonderes Merkmal dar. Punkte werden nicht nur protokolliert sondern vor Ort auf mögliche Lösungsmöglichkeiten hin untersucht.
  • Unsere Geschäftsstelle stellt die zentrale Organisation dar, die Abnahmetermine mit den Feuerwehren (Kommunen) koordiniert, finale Fassungen der Protokolle mit dem Bedarfsträger abstimmt und versendet sowie das Protokoll und Prüfergebnisse an die entsprechenden Stellen (Gemeinde, Kreisbrandmeister, Polizeidirektion) versendet.
  • Einmal im Jahr wird durch die Geschäftsstelle ein Tätigkeitsbericht an die dem NLBK vorgesetzten Stelle -dem Ministerium für Inneres und Sport- zugesandt.


Anmeldeformular Fahrzeugabnahme

Sehr geehrte Damen und Herren, bitte nutzen Sie ab sofort unser neues Anmeldeformular, um Ihr Fahrzeug zur feuerwehrtechnischen Landesabnahme beim NLBK anzumelden. Vielen Dank.

Bei Fragen sind wir gerne telefonisch oder per Mail für Sie da.

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Benötigte Unterlagen

Das Dokument, welches wir hier zum Download zur Verfügung stellen, stellt eine Übersicht der benötigten Unterlagen für die Landesabnahme Niedersachsen dar.

Sollten Fragen oder Anregungen bestehen, treten Sie bitte in Kontakt mit uns.


  Bildrechte: NLBK

Pumpenbedienstand

Dokumente zur Fahrzeugabnahme

Nachfolgend stellen wir Ihnen einzelne Dateien in Bezug auf die Fahrzeugabnahme zur Verfügung:

  Anmeldebogen Fahrzeugabnahme

  Benötigte Unterlagen für die Landesabnahme

Artikel-Informationen

Ansprechpartner/in:
Frau Sylvia Kalliebe

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