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Katastrophenschutzstab

Im Falle einer Katastrophe stellt der/die Hauptverwaltungsbeamte/in den Katastrophenfall fest. Er übernimmt die Leitung des einzuberufenden Katastrophenschutzstabes. Seine Organisation ergibt sich in Niedersachsen aus dem Niedersächsischen Katastrophenschutzgesetz (NKatSG) und der Feuerwehrdienstvorschrift 100 mit dem Einführungserlass. Der Katastrophenschutzstab nimmt in Niedersachsen administrativ-organisatorische Aufgaben wahr. Unter ihm muss es mindestens eine Technische Einsatzleitung (TEL) geben, die die operativ-taktischen Aufgaben nach Vorgaben des Katastrophenschutzstabes erfüllt.

Der Katastrophenschutzstab arbeitet in einem vorgesehenen und vorbereitetem Stabsraum, der sich z. B. im Kreishaus befinden kann.

Der Stab besteht aus berufenen Mitarbeitenden der Verwaltung und aus den mitwirkenden Behörden, Dienststellen und Einsatzkräften. Ein Stab besteht aus folgenden Sachgebieten:

• S1 - Personal und innerer Dienst
• S2 - Lage
• S3 - Einsatz
• S4 - Versorgung
• S5 - Presse- und Medienbetreuung
• S6 - Information- und Kommunikation

Dabei wird jedes dieser Sachgebiete von einem Sachgebietsleiter geführt und durch eine unterschiedliche Anzahl an Sachgebietsmitarbeitern verstärkt. Diese ständig besetzten Stabsstellen werden durch spezielle Fachberater/Verbindungspersonen ergänzt. In der Regel sind dem Stab fest zugeordnet die Fachberater Feuerwehr, Sanitätswesen und THW sowie die Verbindungspersonen von Polizei und Bundeswehr. Lageabhängig können dann beispielsweise noch andere Amtsvertreter, z. B. vom Gesundheitsamt, Veterinäramt oder andere fachspezifische Berater (Gas-/Wasserwerke, Energieversorger, Fachfirmen) herangezogen werden.

Die feste Stabsbesetzung wird vorab bereits im Katastrophenschutzplan festgelegt. Diese umfasst die Sachgebietsleiter und deren Mitarbeiter. Laut NKatSG müssen Stabsmitglieder auch ausgebildet werden und regelmäßig an Aus- und Fortbildungsmaßnahmen teilnehmen. Im Land Niedersachsen bietet das NLBK im Rahmen der Aus- und Fortbildung Grundseminare und Fortbildungen für Stabsmitglieder und Stabsrahmenübungen für Stäbe im KatS an.

Katastrophenschutzpläne

Die vorangegangenen Punkte zeigen deutlich, wie groß die Dimension einer Katastrophenlage ist. Eine Vielzahl von Personen und Material ist notwendig, um ein derartiges Einsatzszenario abzuarbeiten. Umso wichtiger ist dann die Regelung von Meldewegen, der Zusammentrag der wichtigsten Informationen und die Grundorganisation des Einsatzes im Vorfeld geregelt sind. Diese Regieanweisungen werden im sogenannten Katastrophenschutzplan aufgestellt und geregelt. In diesem umfassenden Papier stehen beispielsweise Ansprechpartner, Stabsmitglieder, Firmen, Schulen, uvm, aber auch Alarmierungspläne der Katastrophenschutzeinheiten, Ausrüstung der Standorte, Krankenhauskapazitäten und Sonderpläne für bestimmte Einsatzlagen. Eine einheitliche Handhabung ist dafür nicht vorgesehen. Klar geregelt sind in Niedersachsen die Ordnungsziffern für den Aufbau des Katastrophenschutzplans, so dass zumindest die Struktur der Pläne immer dieselbe ist.
Die im Katastrophenplan festgeschriebenen Sonderpläne sind für bestimmte Einsatzlagen, welche die zuständige Katastrophenschutzbehörde als Schwerpunkte in ihrem Kreis festgelegt hat. Diese können beispielsweise wiederkehrende Sturmfluten an den Küsten, Kernkraftwerkslagen oder Unfälle in großen Chemiebetrieben sein. Welche Sonderpläne aufgestellt werden müssen ist, bis auf eine Ausnahme, nicht geregelt. Externe Notfallpläne zur Durchführung von Katastrophenschutzmaßnahmen außerhalb von Seveso-2-Betrieben (auch sogenannten Störfallbetriebe) müssen aufgestellt werden. In diese Kategorie werden Industriebetriebe mit Verarbeitung oder Produktion von Stoffen ein kategorisiert, bei dünnen im Falle eines Unfalls erhebliche Gefahren für die Umgebung ausgehen können.
KatS-Bereich

Stab HVB

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