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Katastrophenschutz in Niedersachsen

"Was für eine Katastrophe!" - Ein Aussagesatz, den jeder von uns in seinem täglichen Wortschatz bestimmt schon einmal genutzt hat. Im Regelfall sprechen wir dann aber meist nicht von einer echten Katastrophe, sondern von Ereignissen, welche uns eher wie eine vorkommen. Doch was heißt eigentlich Katastrophe? Und wie ist eigentlich der Katastrophenschutz in Niedersachsen aufgebaut? Wer arbeitet denn in einem Katastrophenfall mit? All diese Informationen haben wir hier in dieser Rubrik für Sie zusammengefasst.

Was ist eigentlich eine Katastrophe?
Oftmals werden bereits örtlich begrenzte Großschadenfälle fälschlicherweise als Katastrophe bezeichnet.
Eine Katastrophe im eigentlichen Sinne wird im niedersächsischen Katastrophenschutzgesetz als Notstand definiert, der Leben, Gesundheit oder lebenswichtige Versorgung der Bevölkerung, die Umwelt oder erhebliche Sachwerte in einem solchen Maß gefährdet oder beeinträchtig, dass seine Bekämpfung durch die zuständigen Behörden und notwendigen Einsatz- und Hilfskräfte eine zentrale Leitung erfordert.

Also hat eine Katastrophe eine Dimension die gleich mehrere Dinge erforderlich macht:
  • Die Gefährdung bestimmter Rechtsgüter
  • Die Erforderlichkeit der einheitlichen Führung einer Vielzahl unterschiedlichster Einsatzkräfte
  • Einen längeren Zeitraum andauert
  • Die einheitliche Koordination und Zusammenarbeit mehrerer Behörden und Stellen als Notwendigkeit hat
Sollte es zu einem Ereignis kommen, dass diese Schwelle noch nicht überschritten hat, jedoch der Einsatz von Kräften des Katastrophenschutzes und / oder des Einsatzes des Katastrophenschutzstabes sinnvoll ist, so stehen seit Sommer 2020 der Katastrophenvoralarm und das Außergewöhnliche Ereignis im Werkzeugkoffer der Gefahrenabwehr zur Verfügung. Durch diese Maßnahmen ist der Einsatz und die Rechts- und Freistellung von Helferinnen und Helfern des Katastrophenschutzes sichergestellt.

Feststellen des Katastrophenalarms:
Im Regelfall obliegen Schadenfällen aller Art der Leitung der allgemeinen Gefahrenabwehr – also im Zuständigkeitsbereich der Stadt oder Gemeinde. Die Katastrophenschutzbehörde, welche durch den Kreis bzw. die zumeist kreisfreie Stadt dargestellt wird, hat in diesen regulären Einsatzfällen, wie Beispielsweise Brände oder technische Hilfeleistungen keine Zuständigkeit. Stellt das Ereignis nun aber im Gesamtbild eine größere Lage nach Definition der Katastrophe dar und erfordert die zentrale Leitung kann die Katastrophenschutzbehörde den Katastrophenfall feststellen. Ab diesem Zeitpunkt sind alle anderen Leitungsorgane der Katastrophenschutzbehörde unterstellt. Als Führungs- und Leitungsorgan wird in einem solchen Fall ein Katastrophenschutzstab, unter Leitung der Hauptverwaltungsbeamtin oder des Hauptverwaltungsbeamten mit der Führung der Lage betraut.

KatS-Bereich

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